Wenn ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut im weitesten Sinn beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.), muss dieses Unternehmen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Unsere Leistungen für Sie
Gestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten nach §3 der GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) für den Verkehrsträger Straße
Inhouse Schulungen für verantwortliche Personen nach Kapitel 1.3.2 ADR
Schulungen der Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind nach Kapitel 1.3.2 ADR
Überprüfung der Klassifizierung Ihrer Gefahrgüter nach ADR/IATA-DGR
Lieferung von Unfallmerkblättern nach Kapitel 5.4.3 ADR in verschiedenen Sprachen
Beratung zum Thema Gefahrgut -bearbeitung, -lagerung, -transport für den Verkehrsträger Straße
Erstellung der Jahresberichte
Erarbeitung von Unfallberichten gemäß Kapitel 1.8.3.6 ADR
Erarbeitung gutachtlicher Stellungnahme
Erarbeitung und Aufbau einer Gefahrgutorganisation für Ihr Unternehmen
Sie haben Interesse?
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen. Kontaktieren Sie uns unter +49 7821 9914741 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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